Vollfreistellung - Definition (Freistellung)

C3PO, Friday, 21.09.2018, 08:10 (vor 2016 Tagen) @ sirharlekin

Welche Argumente kann ich positiv dafür anbringen, mehrere Stellvertreter ggf. Teil- oder Vollzeit freizustellen? Wenn die Zahl der SB u. gleichg. MA steigt und die SBV nachweisen kann, dass er die Tätigkeiten regulär nicht mehr erledigen kann, ist das ein Anfang? Welche Vorteile, kann man dem AG noch darlegen?

Wenn die Anzahl der sb/gg MA passt, braucht man im Grunde nicht mal über zusätzliche Freistellungen zu diskutieren, sondern zieht die entsprechende Anzahl der Stellvertreter dauerhaft heran und teilt das dem AG mit, fertig. (§178 SGB IX, Abs. 1, Satz 4)


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