Nochmal Wahlwerbung (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.10.2018, 12:26 (vor 2017 Tagen) @ thallula

Moin Moin,

der Vorschlag von Dir ist den anderen Bewerber/innen gegenüber fair.

Aber ...... wenn jetzt z.B. jemand klagt, die/der unterlegen ist und dann vor Gericht geltend macht, dass er/sie in der Art der Wahlwerbung von der amtierenden Vertrauensperson limitiert wurde (1 DinA4 Seite) und bei mehr bzw. ausführlicherer Werbung bessere Chancen gehabt hätte, kann dies schlimmstenfalls auch vom Gericht dahingehend beurteilt werden, dass die Wahl nichtig wäre.

Daher sollte jede/r selber seine Wahlwerbung abschicken und dies nicht über die amtierende SBV auch für die "Konkurrenz" passieren.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion