Nochmal Wahlwerbung (Wahlen)

wurzelkasper, Friday, 19.10.2018, 09:36 (vor 2009 Tagen) @ albarracin

Ich kann mich da albarracin nur anschließen.

Die amtierende SBV darf ihren Datenzugriff nicht für die Wahlwerbung nutzen und auch der Wahlvorstand hat damit nichts zu tun. Der Wahlvorstand hat nur die Wahl durchzuführen.

Was ich mir aber vorstellen könnte wäre das der Wahlvorstand, mit der Begründung auf eine ordnungsgemäße Wahldurchführung, einen Termin mit der Geschäftsführung herstellt in welchem die Wahlbewerber und das Unternehmen das Thema Wahlwerbung bespricht.


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