Nochmal Wahlwerbung (Wahlen)

wurzelkasper, Friday, 19.10.2018, 09:42 (vor 2015 Tagen) @ thallula

Wenn der Arbeitgeber das selbst per email verschickt setzt er sich da aber auch eines Risikos aus.
Er hat sich ja selbst auch neutral zu verhalten. Wenn er selbst verschickt ist das nicht mehr der Fall.
Der Arbeitgeber kann nur eine möglichst changengleiche Versendung durch die Kandidaten erreichen nach meiner Meinung.

Changengleich in der Form das der zweite, dritte, ... in seiner Wahlwerbung nicht auf die Vorgänger eingehen kann.
Z. B. das die Werbung vorher zeitgleich abgegeben wird.


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