übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)

street66, Thursday, 25.10.2018, 14:06 (vor 2020 Tagen)

Moin, Moin!
Nachdem ich aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Vertrauensperson das Amt im Juli 2018 mit Stolz und Herzblut als Nachrücker übernehmen durfte, wurde ich nunmehr bei den Wahlen am 10.Oktober als gewählte Vertrauensperson im Amt bestätigt. Zeitgleich fand die Wahl der stellvertretenden Mitglieder statt, woraus 1. und 2. Mitglied resultierten. Natürlich ist es sehr positiv, wenn jemand engagiert ist Menschen helfen zu wollen. Nur hier ist es sehr schwierig meine erste Stellvertreterin in ihrer Euphorie zu zügeln. Sie missversteht ihren Einsatzbereich/Status, handelt eigenmächtig, pflegt die Absprache nicht, hält Information zurück. Trotz Untersagung versteht sie sich als stellvertretendes Mitglied mit der SBV auf einer Handlungs-Ebene. Zudem ist sie (noch) nicht gesetzesfest, berät womöglich falsch was fatale Folgen haben kann. Leider finde ich keine gesetzliche Grundlage, was das eigenmächtige Handeln des stellvertretenden Mitglieds (also ohne Heranziehung oder Verhinderung der SBV) untersagt. Hat jemand eine Idee.

Gruß
van de Bill


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