übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)

SFliege, Monday, 29.10.2018, 10:54 (vor 2016 Tagen) @ mietze_katz

Ich denke hier sollte die Webseite inhaltlich etwas der geänderten Gesetzeslage angepasst werden, da der Schulungsanspruch für die (direkt folgende) Stellvertretung ja immer besteht.

"... Wird der Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben gem. SGB IX, § 178 herangezogen, genießt er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst. Dies gilt auch für den Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen."


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