übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 29.10.2018, 11:08 (vor 2015 Tagen) @ SFliege

Ich denke hier sollte die Webseite inhaltlich etwas der geänderten Gesetzeslage angepasst werden, da der Schulungsanspruch für die (direkt folgende) Stellvertretung ja immer besteht.

Reicht dir das nicht?
https://www.komsem.de/schulungsanspruch-sbv/#schulungsanspruch-stellvertretende

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion