übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)
Ich denke hier sollte die Webseite inhaltlich etwas der geänderten Gesetzeslage angepasst werden, da der Schulungsanspruch für die (direkt folgende) Stellvertretung ja immer besteht.
Reicht dir das nicht?
https://www.komsem.de/schulungsanspruch-sbv/#schulungsanspruch-stellvertretende
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter