übereifrige Stellvertreterin (Wahlen)

Monica99, Monday, 29.10.2018, 11:34 (vor 2016 Tagen) @ SFliege

Hallo,

"... Wird der Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben gem. SGB IX, § 178 herangezogen, genießt er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst. Dies gilt auch für den Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen."

Dieses ist aber nicht nur in diesem Falle so, sondern auch wenn der Stellvertreter im Rahmen der Verhinderungs- vertreung ins aktive Mandat kommt. Auch dann hat sie die Rechte wie die Vertrauensperson.

Doch ändert dieses nicht am Grundsatz des ruhenden Mandates der Stellvertreter.

--
mfg Monica


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