Neuwahlen und der Ärger geht los! (Freistellung)

SVP F.I.12, Nürnberg, Monday, 29.10.2018, 18:58 (vor 1998 Tagen)

Hallo Ihr lieben,

es gab Neuwahlen, und 3 der Verterter: 1., 3., 4. Stellvertreter sind auch gleichzeitig im BR tätig.

Nun hat man die Idee (nicht meine), dass ja 1. Stellvertreter ja eh immer mit da ist, und meine Anwesenheit als SBV dann entberlich ist, da der Vertreter ja in Personalunion die Sache mit machen kann.

Auf der BIH Seite steht zwar:

•abwesend ist (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw. oder auch bei persönlichen Angelegenheiten);
•zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Aufgabe im Rahmen der Schwerbehindertenvertretung derzeit nicht erreichbar ist (z.B. nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz) oder eine andere Aufgabe wahrzunehmen hat.

Hat sich an der Regelung der "Verhindeurng" und der Vertreterregelung etwas geändert?

Für mich war immer klar, das die SBV nur dann einen Vertreter stellt wenn Sie selbst verhindert ist:

also:

Urlaub hat, erkrankt ist, auf Schulung ist, andere Aufgaben im Rahmen der SBV ausführt, und seit dem 01.01.2018 auch wenn man selbst befangen ist!

Wie seht Ihr das?

Gruß,
SBV


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