Neuwahlen und der Ärger geht los! (Freistellung)

Monica99, Tuesday, 30.10.2018, 10:14 (vor 1977 Tagen) @ SFliege

Hallo Fliege, Hendrik,
klar wenn die Gegebenheiten des § 178 SGB IX gegeben sind, kann man Aufgaben übertragen (dauerhaft). Was bedeutet, dass bei Verhinderung des Stellvertreters auf den diese Aufgaben DAUERHAFT übertragen wurden, die VP diese dann wahrnimmt und nicht erneut übertragen kann.

Weiter ist bei der Übertragung zwingend die Reihenfolge der Stellvertreter zu beachten. Bedeutet zB bei 150 Schwerbehinderten kann/ darf man nur auf den ersten Stellvertreter übertragen. Denn NUR dieser kann gem. § 178 herangezogen werden. Ab 200 Stellvertreter dann den 1. und den 2. Stellvertreter.

--
mfg Monica


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