Neuwahlen und der Ärger geht los! (Freistellung)

Cebulon, Monday, 29.10.2018, 19:27 (vor 1999 Tagen) @ SVP F.I.12

Nun hat man die Idee (nicht meine), dass ja 1. Stellvertreter ja eh immer mit da ist, und meine Anwesenheit als SBV dann entbehrlich ist, da der Vertreter ja in Personalunion die Sache mit machen kann.

Nein, kann er eben nicht! Das ist alles kompletter "Schwachsinn", da ist nichts "entbehrlich". Die SBV ist ordnungsgemäß zu laden, und das ist nun mal die VP. Der Stelli ist nur dann am Zug, soweit VP verhindert oder befangen ist. Das Letztere wäre dann aber nur ein einzelner TOP, wenn es etwa um eine Personalie geht, von der z.B. VP (oder deren Ehegatte oder Kinder) unmittelbar und ganz individuell betroffenen wäre, nicht aber die ganze BR-Sitzung.

und seit dem 01.01.2018 auch wenn man selbst befangen ist!

Das mit der Befangenheit gilt nicht erst seit 2018, sondern schon seit 30.12,2016 wg. Art. 2 BTHG.

VP ist nur bei "individueller, gerade ihre Person betreffende" Beschlüsse dieses BR bzw. seiner Ausschüsse verhindert, also demnach in "eigener Angelegenheit". In diesem Sinne auch VG Mainz, 19.06.2012, 2 K 473/11.MZ

Gruß,
Cebulon


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