Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung - darf Stellvertreter wählen (Wahlen)

fisch21, Wednesday, 19.12.2018, 17:13 (vor 1927 Tagen)

Hallo,

die amtierende Gesamt-SBV-Vertretung hat uns (die örtlichen Vertrauenspersonen) zur Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung eingeladen. Da wir die Wahl vor Ende der Amtszeit im Rahmen einer Jahresversammlung durchführen, dürfen wir das vereinfachte Wahlverfahren anwenden.

In der Einladung steht, dass das Wahlrecht PERSONENGEBUNDEN ist und das bei Verhinderung der örtlichen Vertrauensperson das Wahlrecht NICHT auf einen Stellvertreter delegierbar ist.

Ich habe jedoch auch schon gegenteilige Meinungen gelesen. Ist es korrekt, dass das Wahlrecht bei der GSBV-Wahl PERSONENGEBUNDEN ist bzw. das nur die jeweiligen gewählten örtlichen Vertrauenspersonen wahlberechtigt sind und auch bei Verhinderung einer örtlichen Vertrauensperson der Stellvertreter nicht wählen darf.

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Karl


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