Verhinderungsvertretung bei einer Wahl der Gesamt-SBV (Wahlen)

Rolli1965, Thursday, 20.12.2018, 10:59 (vor 1954 Tagen) @ Cebulon

Danke für die Erläuterung, da gab es wohl doch eine Aktualisierung gegenüber der letzten Wahl vertretenen Meinung de BIH. Kannst Du vielleicht freundlicherweise den link zur online Info des BIH zur Verfügung stellen?
"Das schließt nicht aus, dass das Stimmrecht von dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglied im Verhinderungsfall wahrgenommen wird. Dann wird nicht das Stimmrecht unzulässigerweise übertragen, sondern im Weg des zeitweisen Nachrückens wahrgenommen.24"
Aus dem Zitat schliesse ich dass nur die "echte" Vertretung gemeint ist, bei welcher das Mandat übernommen wird, also nicht die parallele Hinzuziehung, oder?
LG Rolli


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