BEM Beauftragter (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 10.03.2019, 18:11 (vor 1872 Tagen) @ Sandra

Moin Moin Sandra,

vom Gesetz her ist im BEM praktusch nur geregelt, dass der Arbeitgeber das Gespräch bei 6 Wochen Krankheit anbieten muss und den Betreibs-/ Personalrat und bei Schwerbehinderten die SBV beteiligen muss, die Annahme aber für den Arbeitnehmer freiwillig ist.
In vielen Betrieben gibt es dazu weitergehende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. In diesen wird genauer geregelt, wer dabei ist, ob und welche Eskalationsstufen es gibt etc. Daher ist es schwer auf Deine Frage zu antworten.
Zudem haben wir Wochenende, wo auch weniger in dieses Forum schauen.
Ist bei Euch geregelt, dass es ein BEM- bzw. Integrationsteam bzw. Inkulsionsteam gibt und dass für das Erstgespräch mehrere Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen, dann kann die/der Betroffene sich frei aussuchen, wen er oder sie haben möchte. Sollte die/der BEM-Beauftragte nicht zu umgehen sein, kann die/der Betroffene auch das Gespräch im Rahmen des BEM ablehnen und Alternativen zu diesem Gespräch mit der SBV und dem Betriebsrat besprechen.

Liebe Grüße

Hendrik


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