BEM-Beauftragter (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.03.2019, 16:13 (vor 1872 Tagen) @ Sandra

Moin Moin Sandra,

um mal einiges klar zu stellen. Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, jemanden mit dem BEM zu beauftragen. Dieses ist immer der/die Arbeitgebervertreter/in im BEM, weil sie/er von diesem beauftragt ist, das BEM durchzuführen. Das hat aus meiner Sicht auch nichts mit Personalunion zu tun.

Sollte es mehrere Ansprechpartner/innen für das BEM nehmen, kann man sich jemanden aussuchen uns somit das Erstgespräch nicht beim BEM-Beauftragten führen. Ob man diese/n auf Dauer ausschließen kann, hängt davon ab, was beim BEM Gespräch herauskommt und wie das weitere Procedere/die weiteren Schritte bei Euch geregelt sind.

Daher kann dieses keine/r von uns abschließend beantworten.

Du hast aber immer das Recht das BEM zu beenden, da es für den Arbeitnehmer freiwillig ist.

Liebe Grüße

Hendrik


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