BEM-Beauftragter (BEM)
Moin Moin Sandra,
um mal einiges klar zu stellen. Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, jemanden mit dem BEM zu beauftragen. Dieses ist immer der/die Arbeitgebervertreter/in im BEM, weil sie/er von diesem beauftragt ist, das BEM durchzuführen. Das hat aus meiner Sicht auch nichts mit Personalunion zu tun.
Sollte es mehrere Ansprechpartner/innen für das BEM nehmen, kann man sich jemanden aussuchen uns somit das Erstgespräch nicht beim BEM-Beauftragten führen. Ob man diese/n auf Dauer ausschließen kann, hängt davon ab, was beim BEM Gespräch herauskommt und wie das weitere Procedere/die weiteren Schritte bei Euch geregelt sind.
Daher kann dieses keine/r von uns abschließend beantworten.
Du hast aber immer das Recht das BEM zu beenden, da es für den Arbeitnehmer freiwillig ist.
Liebe Grüße
Hendrik