BEM Beauftragter (BEM)
Hallo Hotte.
Ein feiner Link. Jetzt müsste ich, bezüglich des von mir hier aus dem Link hereinkopierten und fettgedruckten Text, bei Talentplus/ Rehadat anfragen... ich frage aber erst einmal hier:
Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung
Falls vorhanden, hat die zuständige Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zudem die Schwerbehindertenvertretung) grundsätzlich ein Informationsrecht – d. h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den zurückliegenden 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, und über das unterbreitete BEM-Angebot.
Die Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung am BEM ist gesetzlich vorgeschrieben – ihre Beteiligung kann nur durch die betroffenen Beschäftigten selbst abgelehnt werden.
Wo steht das im Gesetz /SGB IX ?
VG
David
VPschwbM