BEM Beauftragter (BEM)

David ⌂, NRW, Sunday, 31.03.2019, 20:51 (vor 1824 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte.
Ein feiner Link. Jetzt müsste ich, bezüglich des von mir hier aus dem Link hereinkopierten und fettgedruckten Text, bei Talentplus/ Rehadat anfragen... ich frage aber erst einmal hier:
Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung

Falls vorhanden, hat die zuständige Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zudem die Schwerbehindertenvertretung) grundsätzlich ein Informationsrecht – d. h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den zurückliegenden 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, und über das unterbreitete BEM-Angebot.

Die Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung am BEM ist gesetzlich vorgeschrieben – ihre Beteiligung kann nur durch die betroffenen Beschäftigten selbst abgelehnt werden.

Wo steht das im Gesetz /SGB IX ?

VG
David
VPschwbM


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