BEM-Beauftragter (BEM)

Cebulon, Monday, 11.03.2019, 16:17 (vor 1871 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

den Personalverantwortlichen des Arbeitgebers aus der Personalverwaltung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bestimmt der Arbeitgeber. Wenn dieser auch insoweit dem BEM-Berechtigten ein Auswahlrecht einräumt, ­ so wäre das wohl über das Gesetz hinaus. Das kann er, muss es aber m.E. nicht. Oder kennst Du hierzu gegenteilige Urteile/Literatur? Das mag natürlich im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.

Sollte der BEM-Beauftragte etwa ein zertifizierter Disability Manager sein, sollte man sich das eher 2x überlegen, bevor man diesen ablehnt. Denn professionelles BEM-Verfahren bedarf geschulter qualifizierter Akteure, sofern nicht lediglich bloßer "Routinefall".

Gruß,
Cebulon


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