BEM Beauftragter (BEM)
d.h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen
Hallo, der BIH-Ratgeber, Seite 49, geht von monatlichen Intervallen statt Quartalen aus:
"Bei einem etablierten Verfahren sollte eine Monatsfrist eingehalten werden."
Außerdem sprach schon BAG am 30.09.2010, 2 AZR 88/09, von frühzeitiger Klärung, sobald die BEM-Voraussetzung vorliegen. Das ist jedoch in aller Regel nicht erst nach Monaten:
"Ziel des BEM ist die frühzeitige Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind..."
Gruß,
Cebulon