BEM Beauftragter (BEM)

Cebulon, Sunday, 31.03.2019, 22:37 (vor 1825 Tagen) @ David

d.h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen

Hallo, der BIH-Ratgeber, Seite 49, geht von monatlichen Intervallen statt Quartalen aus:

"Bei einem etablierten Verfahren sollte eine Monatsfrist eingehalten werden."

Außerdem sprach schon BAG am 30.09.2010, 2 AZR 88/09, von frühzeitiger Klärung, sobald die BEM-Voraussetzung vorliegen. Das ist jedoch in aller Regel nicht erst nach Monaten:

"Ziel des BEM ist die frühzeitige Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind..."

Gruß,
Cebulon


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