SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 19.04.2019, 16:50 (vor 1824 Tagen) @ Sven.SBV

Hallo,

Beschlüsse fasst Du als SBV ausschließlich mit Dir selber und formlos (wenns sein muß nachts um 3:00 unter der Dusche) und wenn Du den AG angemahnt hast wegen rechtlicher Schritte brauchst Du auch keine "Voranmeldung", daß Du einen Anwalt beauftragen willst.

Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich denn dieses absurde Wunsch der HR ?

meine HR hat herausgesucht, dass ich hätte mit Ihm zusammen ein Beschluss fassen müssen

Wenn der Anwalt das verbockt hat, dann muß er selbst versuchen, seine Kosten beim AG einzutreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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