SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.04.2019, 11:59 (vor 1823 Tagen) @ Sven.SBV

Hallo,

ein Rechtsanwalt zur Rechtsdurchsetzung und gerichtlichen Vertretung ist kein "Sachverständiger" iSd § 80 Abs. 2 BetrVG.
Vielmehr gehören diese Anwaltskosten zum Sachaufwand nach § 40 BetrVG. Hierfür sieht weder das Gesetz noch die Fachliteratur (zB Fitting, § 40 Rn 32) eine vorherige Konsultationspflicht mit dem AG vor. Es reicht der Beschluß.
Auch das hätte Dir ein wirklicher Fachanwalt schon beim Erstgespräch erläutern können.

--
&Tschüß

Wolfgang


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