SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)
Hallo,
ein Rechtsanwalt zur Rechtsdurchsetzung und gerichtlichen Vertretung ist kein "Sachverständiger" iSd § 80 Abs. 2 BetrVG.
Vielmehr gehören diese Anwaltskosten zum Sachaufwand nach § 40 BetrVG. Hierfür sieht weder das Gesetz noch die Fachliteratur (zB Fitting, § 40 Rn 32) eine vorherige Konsultationspflicht mit dem AG vor. Es reicht der Beschluß.
Auch das hätte Dir ein wirklicher Fachanwalt schon beim Erstgespräch erläutern können.
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&Tschüß
Wolfgang