SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)

Sven.SBV, Friday, 26.04.2019, 06:42 (vor 1827 Tagen) @ Hendrik1

Ein Rechtsanwalt kann unter zwei Aspekten gesehen werde. Zum einen bei der Rechtsdurchsetzung ist er Rechtsanwalt, wird er zur Klärung von Sachfragen hinzugezogen ist er als Sachverständiger tätig.
Wird der Rechtsanwalt als Sachverständiger i.S. des §80 Abs. 3 tätig, so hat der BR vorher mit dem Arbeitgeber über die Modalitäten des Einsatzes eine Vereinbarung zu treffen. Wird er als Rechtsbeistand eingesetzt
so ergibt sich ein Sachaufwand der durchaus unter &40 BetrVG fällt. Jedoch ist ein BR Beschluss Grundlage für die Beauftragung. Dieser muß von der SBV formal beim BR eingeholt werden. Dann wird der AG über den Beschluß
informiert und der Rechtsanwalt kann das Mandat erhalten.
Uns liegt derzeit kein BR-Beschluss zum Einsatz des Rechtsanwalts vor. Das ist wohl hier der Knackpunkt.


dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe


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