SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.04.2019, 10:35 (vor 1827 Tagen) @ Sven.SBV

Hallo,

hier liegt der Denkfehler Deiner HR

Jedoch ist ein BR Beschluss Grundlage für die Beauftragung. Dieser muß von der SBV formal beim BR eingeholt werden.

Völliger Quatsch. Als eigenständige Arbeitnehmervertretung entscheidet die SBV selbstständig. Die "analoge" Anwendung von § 40 BetrVG bedeutet nicht, daß der BR etwas zu entscheiden hat.

Dann wird der AG über den Beschluß
informiert und der Rechtsanwalt kann das Mandat erhalten.

Der AG kann von der SBV über den Beschluß der SBV informiert werden. Es ist aber auch ausreichend, wenn der Anwalt sich beim AG mit dem Hinweis auf Mandatierung meldet

Uns liegt derzeit kein BR-Beschluss zum Einsatz des Rechtsanwalts vor. Das ist wohl hier der Knackpunkt.

Ist es nicht, weil kein BR-Beschluß notwendig ist.

dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe

Dann frag' mal Deine HR, ob ihr das eigentlich nicht peinlich ist, was sie da an absolutem Unsinn verzapft. Diese Stellungnahme Deiner HR zeigt, wenn sie denn wirklich ernst gemeint ist, lediglich einen äußerst bedenklichen Mangel an Sach- und Fachkunde.

--
&Tschüß

Wolfgang


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