SBV Kostenübernahme Anwalt (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 26.04.2019, 08:08 (vor 1821 Tagen) @ Sven.SBV

dass ist die Antwort von meiner HR wie seht ihr dass, was kann ich tun?? bitte um mithilfe

Hallo Sven,

seltsame Auskunft, denn als SBV ist deine Rechtsquelle nicht das BetrVG, sondern das Sozialgesetzbuch 9.

§ 179 SGB 9
(8) Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber;...
(der Rest des Absatzes bezieht sich auf Schulungen und öffentliche AG und ist hier irrelevant.)

Der BR hat nicht über deine Kostentragung zu entscheiden, die SBV ist ein eigenständiges Gremium und entscheidet selbst.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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