Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV (Allgemeines)
Hallo Verena,
ist die SBV nur zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Bewerbers eingeladen worden? Die SBV kann, wenn die Bewerbung mindestens eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbers vorliegt, an allen Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Die nichtbehinderten Bewerber können die Teilnahme der SBV nicht ablehnen. Ein schwerbehinderter Bewerber kann die Teilnahme an seinem Vorstellungsgespräch ablehnen.
Als Vorbereitung auf die Vorstellungsgespräche ist die Einsicht der Bewerbungsunterlagen durch die SBV möglich.
Die SBV ist weisungsfrei in ihrem handeln und kann selbstverständlich Fragen in den Vorstellungsgesprächen stellen. Fragen, die den schwerbehinderten Bewerber "schlecht aussehen lassen", sollten nicht gestellt werden. Die SBV ist eine gewählte Interessensvertretung und sollte zu Gunsten der Schwerbehinderten agieren.
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Gruß
Wolfgang