Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV (Allgemeines)

Vertreter58, Wednesday, 17.03.2021, 08:37 (vor 1139 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank für Deine Antwort Cebulon.

Das heist der Stellvertreter soll die Stellungnahme schreiben?
Was ist wenn dieser aber nicht vom AG zu den Bewerbungsgesprächen eingeladen wurde, sei es aus Unwissenheit oder mutwillig?
Dann hat der AG definitiv gegen die Regeln verstossen….was heisst dass eine Entscheidung seiner Wahl auf einen nicht schwerbehinderten Kandidaten angefochten werden könnte, weil die SBV nicht die Vergleichsmöglichkeit die erforderlich ist hatte, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, für Chancengerechtigkeit des schwerbehinderten Bewerbers zu sorgen. Ist das richtig so, oder lieg ich falsch?
Was wären dann die nächsten Schritte die die SBV in diesem Fall tun könnte?


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