Teilnahme an Bewerbungsgesprächen als SBV (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu dem Thema.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage kann ich mich da berufen?
§ 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 164 Absatz 1 und beim Vorliegen von Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit nach § 164 Absatz 1 oder von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
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Gruß
Matthias