Arbeitsplatzbechreibung Personalvertretung keine Einsicht ? (Umgang mit Arbeitgeber)

P.Stephan, Oldenburg, Friday, 10.05.2019, 17:23 (vor 1784 Tagen) @ P.Stephan

Hallo zusammen,

auch nach längerer suche habe ich noch keine genauere Aussage gefunden die mir hilft an Arbeitsplatzbeschreibungen von Arbeitgeber zu kommen. Haben wir als SBV kein Recht sie pauschal so zu bekommen, oder muss man immer einen Triftigen Grund benennen.
z.B.: zur Überprüfung ob eine neue Stelle mit einem behinderten Menschen (auch intern) besetzt werden kann
§ 164 -165
ob die Eingruppierung richtig ist
In den Kommentierungen taucht die Arbeitsplatzbeschreibung immer wieder in diesen zusammenhängen auf aber muss man wirklich immer betteln um diese Informationen zu erhalten ?
Ist es eine Behinderung der SBV Arbeit wenn nicht wie in § 178 Abs.2 Satz 1 unverzüglich und UMFASSEND informiert wird ?
Vielleicht habt Ihr Quellen die ich noch übersehen habe oder ich finde hier nur eine Bestätigung meiner Ansicht.
Kämpfe auch noch darum eine Beteiligung bei allen Arbeitsplatzbegehungen zu kommen. Habe einiges erreicht in den letzten 2 Jahren, habe aber noch vieles vor mir.

Danke für diese Seite und eure Mühen

Stephan


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