Arbeitsplatzbechreibung Personalvertretung keine Einsicht ? (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Monday, 13.05.2019, 12:39 (vor 1807 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

die Beteiligung der betrieblichen Interessensvertretung, wie z.B. der Betriebsrat / Personalrat / .. ist der Verweis auf den § 176 SGB IX im Satz 6 von § 164 Abs. 1 SGB IX.

Dort in § 176 SGB IX steht eine zusätzliche Verpflichtung für den Betriebsrat! Es ist auch für dieses Gremium wichtig das SGB IX zu kennen: "Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin."

Und damit schließt sich der Kreis, warum der Betriebsrat bei § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX durch den Arbeitgeber anzuhören ist und die SBV nach § 178 Abs. 2 zu unterrichten ist. Dies ist im Satz 6 § 164 Abs. 1 SGB IX gesetzlich geregelt.
Zur Entschuldigung: Soweit wird selten gelesen, der Halbsatz aus Satz 1 ausgeblendet und beide Sätze im Zusammenhang gesetzt.

Durch das BTHG wurde auch das BetrVG in Richtung behinderte Menschen erweitert, damit der Betriebsrat seine Verpflichtungen aus dem SGB IX erfüllen kann.

§ 80 BetrVG - Allgemeine Aufgaben:
"4. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;"

§ 88 BetrVG - Freiwillige Betriebsvereinbarungen:
"5. Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen."

§ 92 BetrVG - Personalplanung:
"(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Maßnahmen im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80 Absatz 1 Nummer 4."

Arbeitgeber haben kein Interesse diese Informationen den Mitarbeitervertretungen "freiwillig" zu geben. Wie hat dies Knut Becker im Gedicht "Weitblick gewinnen" beschrieben:
Grundlage für die
Qualität unserer
Mitbestimmung sind Informationen
durch die wir
Übersicht gewinnen
Wenn wundert´s
dass der Kampf der
Unternehmen gegen Beteiligungsrechte
von Betriebsrat und Belegschaft
am hartnäckigsten durch die
Verweigerung von Informationen
geführt wird
Was nutzt uns
Mitbestimmung
ohne Wissen

--
Gruß
Wolfgang


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