Arbeitsplatzbechreibung Personalvertretung keine Einsicht ? (Umgang mit Arbeitgeber)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 12.05.2019, 10:35 (vor 1783 Tagen) @ WoBi

Hallo P.Stephan,

bevor der Arbeitgeber eine freie Stelle (intern und/oder extern) ausschreiben will, hat der Arbeitgeber die SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu unterrichten und den
BR/PR anzuhören. ...

Hallo Wolfgang,
eine sehr interessante Einstellung. Wie begründest du die Anhörung des BR vor einer geplanten Stellenausschreibung?
Ich kenne die Mitbestimmung des BR nur bei personellen Entscheidungen, also wenn es einen konkreten Kandidaten gibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

Desweiteren fragt P.Stephan, so habe ich ihn verstanden, nach einer grundsätzlichen Einsicht in alle Arbeitsplatzbeschreibungen, ohne das es einen konkreten Anlass gibt. Dafür gibt es aber nach meiner Ansicht keine gesetzliche Grundlage.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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