Arbeitsplatzbechreibung Personalvertretung keine Einsicht ? (Umgang mit Arbeitgeber)

Hotte, Stuttgart, Monday, 13.05.2019, 13:43 (vor 1808 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
mag sein, das ich mit meiner Meinung komplett falsch liege. Denn ich vertrete die Ansicht, das die Prüfung zur Besetzung einer freien Stelle erst dann zu erfolgen hat, wenn es konkrete Bewerbungen für diese Stelle gibt. Dann ist die Beteiligung der SBV und BR/PR selbstredend Jetzt kann geprüft werden, ob es sb Bewerber gibt, oder die sbv von internen sb Kollegen weisst, die wechseln wollen und jetzt in das Bewerbungsverfahren eingeschleust werden können.
Eine vorherige Beteiligung schon bei einer geplanten Stellenauschreibung von SBV und BR/PR durch den AG lese ich aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht raus. Eine Personalplanung hat nichts mit Strellenausschriebungen zu tun.
Weiterhin sehe ich einen generellen Anspruch der SBV auf Einsicht in alle Arbeitsplatzbeschreibungen als nicht gegeben an. Der Anspruch auf Einsicht ensteht nach meiner Meinung erst dann, wenn es um einen konkreten personellen Fall geht.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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