Arbeitsplatzbechreibung Personalvertretung keine Einsicht ? (Umgang mit Arbeitgeber)

P.Stephan, Oldenburg, Sunday, 12.05.2019, 13:59 (vor 1811 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte und Wolfgang,

"eine sehr interessante Einstellung. Wie begründest du die Anhörung des BR/PR vor einer geplanten Stellenausschreibung?
Ich kenne die Mitbestimmung des BR/PR nur bei personellen Entscheidungen, also wenn es einen konkreten Kandidaten gibt"

§164 Abs.1 Satz 1Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.
§164 Abs. 1 Satz 6 Bei der Prüfung nach Satz1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs.2 und hören die in §176 genannten Vertretungen an.
§178 Abs.2.Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten die Schwerbehinderte berühren, unverzüglich und umfassend (alle Informationen die benötigt werden, also auch die Arbeitsplatzbeschreibung) zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Ich selber sehe jetzt auch noch den §182 dort im Zusammenhang.
§182 Abs.1 Arbeitgeber, BR/PR und SBV arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen eng zusammen.
Abs.2 Sie unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Da ich im Öffentlichen Dienst arbeite gilt natürlich der § 165 Abs.1 Satz 1nach interner Prüfung mit dazu.

Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung Wolfgang

Bin so etwas sicherer wenn ich am Mittwoch in der PR Sitzung meine Meinung dort mitteile.

Gruß

Stephan


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