Verstöße der Personalleitung (Umgang mit Arbeitgeber)
Guten Morgen Antonio,
ist bei euch die Auszahlung der Überstunden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt> Wenn nicht, sehe ich da nur über den Tarifvertrag eine Möglichkeit die Überstundenzuschläge herauszuholen.
Bei den anderen Angelegenheiten bleibt dir wohl nichts anderes übrig, zumindest am Anfang, mit dem Betriebsrat diese "Verfehlungen" immer wieder anzumahnen bzw. anzukreiden. Eine Möglichkeit wäre, dass der Betriebsrat bei Entgegennahme einer Information den Überbringer darauf hinweist, dass diese Information auch der SBV zuzukommen lassen ist.
Mit dem § 95 würde ich warten, bis alles nicht mehr fruchtet. Es kostet Nerven, aber du solltest immer weiter bohren, bis du der Personalbteilung so auf den Wecker gehst, dass sie dann dich immer einschalten, wenn es verlangt wird. Bleib dran. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Ich wünsche dir viel Glück und Geduld
Ciao Michael