Verstöße der Personalleitung (Umgang mit Arbeitgeber)

Michael, Tuesday, 27.06.2006, 05:47 (vor 6523 Tagen) @ Antonio

Guten Morgen Antonio,
auch wenn der BR Probleme mit der PL hat, ist er doch verpflichtet, sich an den § 93 SGB IX (Aufgaben des Betriebs-, Personalrat usw.) zu halten.
Wenn die GmbH extra gegründet wurde, um schwbM einen Arbeitsplatz zu geben, soll das Integrationsamt deswegen erst recht eingeschaltet werden.
Das mit der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist meiner Meinung nach so korrekt, denn die Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung abgeschlossen. Du hast nur die Möglichkeit so auf den BR einzuwirken, dass er auch in deinem Sinne agiert. Anders sieht das aus, wenn du eine Integrationsvereinbarung abschließt. Da bist du dann *Unterschriftberechtigt*.
Dass du deinem BR nicht noch mehr aufhalsen willst, ehrt dich. Richtig finde ich das allerdings nicht. Ich bin der Meinung, dass der BR immer in die SBV-Arbeit mit eingebunden sein muss. Lass bei diesen Thema nicht locker. Du brauchst früher oder später einen Verbündeten. Also, warum nicht gleich damit anfangen>

Ciao Michael


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