Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
Ich bin neu im Amt der SBV und habe eine Frage zu Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern. Sobald ein schwerbehinderter Bewerber bekannt ist, wird die SBV mit ins Boot geholt, soweit ist das klar. Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?
Vorab schon mal Danke für eure Rückmeldung
Hallo,
da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an seinem Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael