Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?
Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.Gruß,
Cebulon
Hey Cebulon,
das sehe ich etwas anderes. Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern. Dies entbindet den AG aber nicht von den Pflichten gemäß § 178 (2) SGB IX. Die Prüfpflicht der SBV bleibt ebenfalss bestehen.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."