Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an seinem Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.
Bei mehreren SB-Bewerbern finde ich das auch logisch, so verstehe ich das Gesetz. Wenn es nur einen schwerbehinderten Bewerber gibt und dieser die Teilnahme der SBV ablehnt, was hat die SBV dann noch für Aufgaben, welche die Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber bedingt? Übersehe ich hierbei etwas grundlegendes?
Hey,
ja du übersiehst etwas. Dir müssten doch die schriftlichen Unterlagen des sb Bewerbers zur Verfügung stehen. Deine Aufgabe ist es zu prüfen, wie der sb Bewerber im Vergelich zu den anderen Bewerbern abschneidet. Für die Beurteilung kann die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen sehr hilfeich sein
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."