Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern.
Hallo, darüber lässt sich trefflich streiten, ob sich diese Ablehnung „nur“ auf Vorstellungsgespräche oder ob sich Ablehnung auch auf Bewerbungsunterlagen bezieht. Die BIH sieht diesen umstrittenen Punkt in ihrem Fachlexikon so:
„Wichtig ist auch, dass - sobald ein sbM unter den Bewerbern ist und dieser die Beteiligung der SBV nicht ablehnt - die SBV im Stellenbesetzungsverfahren das Recht hat, Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen zu nehmen, sowie das Recht, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.“
Gruß,
Cebulon