Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Wednesday, 03.07.2019, 13:48 (vor 2667 Tagen) @ Snow2009

dass eine "erzwungene" Teilnahme an den Gesprächen nicht nachvollziehbar ist. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.

Hallo, für mich verständlich dargestellt: „Erzwungene“ Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gibts natürlich nicht lt. Rechtsprechung. Denn es besteht keine Verpflichtung der Schwerbehindertenvertretung zur Teilnahme (LAG Hamm vom 26.11.2015 – 15 Sa 803/15). Und „die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen“ sehe ich entgegen Hotte hier eher kritisch mit LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion