Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
dass eine "erzwungene" Teilnahme an den Gesprächen nicht nachvollziehbar ist. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.
Hallo, für mich verständlich dargestellt: „Erzwungene“ Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gibts natürlich nicht lt. Rechtsprechung. Denn es besteht keine Verpflichtung der Schwerbehindertenvertretung zur Teilnahme (LAG Hamm vom 26.11.2015 – 15 Sa 803/15). Und „die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen“ sehe ich entgegen Hotte hier eher kritisch mit LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15.
Gruß,
Cebulon