Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)
Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?
Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.
Gruß,
Cebulon