Länge der Stellenausschreibung (Einstellung)

Cebulon, Monday, 08.07.2019, 13:24 (vor 1760 Tagen) @ Holz_116

Am Ende der Ausschreibungsfrist, erhalte ich von meinem AG ...

Hallo, scheint kein Einzelfall zu sein. Das sehen die Arbeitsrichter nicht so gerne, zum Beispiel beim LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15. Und die Nichtzulassungsbeschwerde des uneinsichtigen Arbeitgebers hat BAG mit Beschluss v. 23.11.2016, 7 ABN 65/16, zurückgewiesen.

Anmerkung von Prof. Dr. Kohte, in: jurisPR-ArbR 43/2016 Anm. 2: „Rechte der SBV bei Verletzung ihrer Beteiligungsrechte“. Hier ist die Rechtsprechung voll auf der Seite der SBV. Und die INFO der SBV und/oder des Betriebsrats erst am Ende der Ausschreibungsfrist über schwerbehinderte Bewerber ist ohnehin klar verspätet. Siehe dazu auch Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 178 Rn. 45.

Gruß,
Cebulon


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