Länge der Stellenausschreibung (Einstellung)
Am Ende der Ausschreibungsfrist, erhalte ich von meinem AG ...
Hallo, scheint kein Einzelfall zu sein. Das sehen die Arbeitsrichter nicht so gerne, zum Beispiel beim LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15. Und die Nichtzulassungsbeschwerde des uneinsichtigen Arbeitgebers hat BAG mit Beschluss v. 23.11.2016, 7 ABN 65/16, zurückgewiesen.
Anmerkung von Prof. Dr. Kohte, in: jurisPR-ArbR 43/2016 Anm. 2: „Rechte der SBV bei Verletzung ihrer Beteiligungsrechte“. Hier ist die Rechtsprechung voll auf der Seite der SBV. Und die INFO der SBV und/oder des Betriebsrats erst am Ende der Ausschreibungsfrist über schwerbehinderte Bewerber ist ohnehin klar verspätet. Siehe dazu auch Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 178 Rn. 45.
Gruß,
Cebulon