Länge der Stellenausschreibung (Einstellung)

WoBi, Monday, 08.07.2019, 17:06 (vor 1759 Tagen) @ Holz_116

Hallo Holz_116,

ist die SBV bereits vor der Stellenausschreibung in das Stellenbesetzungsverfahren eingebunden? Also bereits bei der Prüfung, ob es geeignete schwerbehinderte Beschäftigte für diese frei / freiwerdende Stelle gibt? Dadurch kann die SBV Kenntnisse über zukünftige Stellenausschreibungen erhalten.

Wird die Beschäftigungsquote eingehalten? Wenn dies nicht der Fall ist, kann die SBV und/oder PR mit der beabsichtigten Entscheidung der Einstellung durch den Arbeitgeber nicht einverstanden sein und eine Erörterung nach § 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX verlangt werden.

Als öffentlicher Arbeitgeber sind zusätzlich die Ladungspflicht zum Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX zu beachten.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion