Länge der Stellenausschreibung (Einstellung)
Hallo Holz_116,
ist die SBV bereits vor der Stellenausschreibung in das Stellenbesetzungsverfahren eingebunden? Also bereits bei der Prüfung, ob es geeignete schwerbehinderte Beschäftigte für diese frei / freiwerdende Stelle gibt? Dadurch kann die SBV Kenntnisse über zukünftige Stellenausschreibungen erhalten.
Wird die Beschäftigungsquote eingehalten? Wenn dies nicht der Fall ist, kann die SBV und/oder PR mit der beabsichtigten Entscheidung der Einstellung durch den Arbeitgeber nicht einverstanden sein und eine Erörterung nach § 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX verlangt werden.
Als öffentlicher Arbeitgeber sind zusätzlich die Ladungspflicht zum Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX zu beachten.
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Gruß
Wolfgang