Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.08.2019, 15:36 (vor 1721 Tagen) @ vadder911

Hallo,

Du hast hier als SBV weder etwas zuzustimmen noch abzulehnen. Das ist allein Sache des betroffenen AN, den Du im Vorfeld entsprechend beraten kannst.
Aus Deiner knappen Darstellung ist auch nicht nachvollziehbar, ob die Gründe des AG tatsächlich nicht sachlicher Art waren.

Außerdem unterliegt ein Betriebsarzt ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Betriebsarzt antwortet nur auf konkret gestellte Fragen zur Leistungsfähigkeit im Rahmen der arbeitsvertraglichen Pflichten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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