Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.08.2019, 10:01 (vor 1715 Tagen) @ vadder911

Hallo Vadder,

Ich bezweifle stark, daß Dein AG Dich ausdrücklich um eine Zustimmung bittet.
Das SGB IX ist da nämlich gar nicht anderer Meinung, Du selbst interpretierst § 178 Abs. 2 SGB IX (§95 Abs. 2 a.F.) falsch. Hier geht es eben nicht um "Zustimmung", sondern lediglich um "Information und" "Anhörung". Es entsteht kein irgendwie geartetes Mitbestimmungsrecht mit rechtlichen Konsequenzen.

Du verwendest die juristische Begrifflichkeit nicht sauber und beim SGB IX bist Du auch nicht auf dem neuesten Stand.

--
&Tschüß

Wolfgang


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