Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)
Lieber Wolfgang, danke für die Kompetente Antwort, dass SGB 9 § 95 (2) ist etwas anderer Auflassung. Wenn ich die Möglichkeit der Stellungnahme bekomme nehme ich diese wahr!
Wenn ich einem Menschen beim Erhalt seines Arbeitsplatzes helfen kann mache ich das!
Sollte ich Sie mit meiner Frage gereizt haben bitte ich um Entschuldigung.
Mit Freundlichen Grüßen Andreas