Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)

WoBi, Monday, 12.08.2019, 12:22 (vor 1713 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,
eine Stellungnahme der SBV wird dann bedeutsam, selbst wenn der Arbeitgeber sie vollkommen ignorieren sollte, wenn Schäden eintreten, vor der die SBV in ihrer Stellungnahme gewarnt oder hingewiesen hat. Denn der Arbeitgeber kann sich nicht auf Unkenntnis berufen.

Beispiel:
Kraftfahrer / Maschinenbediener kann wegen behinderungsbedingten Einschränkungen (hier schwer einstellbare Diabetes) keine Maschinen bedienen / führen und wird deshalb an einen Innenarbeitsplatz versetzt. Die SBV begrüßt diese Maßnahme, weil auf die behinderungsbedingte Einschränkung Rücksicht genommen wird und das Arbeitsverhältnis ohne zukünftige Bedienung von Maschinen fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber freut sich, weil vorhandenes Fachwissen erhalten bleibt. Nach längerer Zeit herrscht im „alten“ Arbeitsgebiet Personalmangel. Unter Androhung der fristlosen Kündigung wird die Person durch den Arbeitgeber gezwungen, ihre alten Fähigkeiten, trotz Hinweis auf die Gesundheitseinschränkungen und Protest einzusetzen. Es kommt zu einen Hypoglykämie-Schock und schwere Sachschäden entsteht.
Jetzt kommt die Stellungnahme zu tragen, denn das Vier-Augengespräch mit der Kündigungsandrohung bzw. Hinweise auf die Einschränkungen werden bestritten.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion