Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)
Hallo,
ergänzend zu Wolfgang noch folgendes. Der AG ist eben auch bei NEGATIVER Stellungnahme der SBV nicht daran gehindert die Maßnahme wie von dem AG geplant umzusetzen.
Denn die SBV hat eben im Gegensatz zum BR/PR KEINE Mitbestimmung/Mitbestimmungsrecht sondern nur ein beratendes/informelles Recht der Anhörung!
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mfg Monica