Arbeitsmedizinische Begutachtung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Saturday, 10.08.2019, 12:32 (vor 1693 Tagen) @ vadder911

Moin moin Vadder,

zur Aufklärung:
der Arbeitgeber muss uns anhören, dieses kann schriftlich per Stellungaahme geschehen. Eine Stellungnahme bedeutet aber nicht Mitbestimmung, der Arbeitgeber kann sich - leider - egal was wir schreiben und wie gut wir es begründen, darüber hinwegsetzen und anders entscheiden. Er muss uns diese Entscheidung allerdings mitteilen. Trotzdem versuchen alle SBV (will ich wenigstens hoffen) diese Möglichket der Anhörung/Stellungnahme dazu zu nutzen, den Arbeitgeber möglichst zu überzeugen und sich für die Beschäftigten einzusetzen.

Wenn er Dir bislang bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen gefolgt ist, ist alles in Ordnung, Du kannst aber nur argumentativ dagegen halten, wenn der Arbeitgeber Dich anhört.

Liebe Grüße

Hendrik


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