Gründe für Nichteinladung Schwerbehinderte? (Allgemeines)

sabsezicke, Friday, 09.08.2019, 07:41 (vor 1722 Tagen)

Hallo,

mal angenommen, eine schwerbehinderte Person war bei bei einem AG im ÖD bereits angestellt, nicht verbeamtet. Damals kündigte diese Person, weil sie sich beruflich verändern wollte. Jetzt bewirbt sich diese Person irgendwann wieder bei diesem AG im ÖD auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen Bereich, als in dem sie zuerst tätig gewesen ist. Die Schwerbehinderung wird in der Bewerbung wieder angegeben und belegt. Es spricht aufgrund der Stellenausschreibung und der Bewerbung und des Lebenslaufs nichts gegen eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Die Person wäre offensichtlich geeignet. Es lagen weder damals noch heute sachgrundlose Befristungen vor.

Jetzt weiß man aus der damaligen Anstellung eine von drei folgenden Dingen (entweder 1. oder 2 oder 3..):

1. Aus einer damaligen amtsärztlichen Untersuchung nach der Probezeit ging hervor, dass eine psychische Erkrankung zum damaligen Zeitpunkt vorliegt.
2. Die Person hatte damals bereits in der Probezeit Konflikte mit KollegInnen, die sich aber auflösten. Nach der Probezeit gab es aber erneut Konflikte mit KollegInnen und dann auch mit Vorgesetzten.
3. Die Person wurde nach der damaligen Probezeit sehr oft quatschend mit anderen KollegInnen auf Fluren und anderen Büros gesehen.

Es gab allerdings keine Abmahnungen, sondern "nur" entsprechende Aktenvermerke in der Personalakte.

Darf jetzt einer dieser Gründe dazu führen, dass eine nicht offensichtlich ungeeignete Person nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss?

Danke Euch.

GLG


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