Gründe für Nichteinladung Schwerbehinderte? (Allgemeines)

sabsezicke, Monday, 12.08.2019, 01:13 (vor 1719 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

dann darf also die berufliche Vergangenheit bei dem gleichen Arbeitgeber keine Rolle spielen und dürfte im Falle einer AGG-Klage auch der AG nicht angeben dürfen, um eine Entschädigungszahlung zu umgehen?

Danke.

GLG


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