Gründe für Nichteinladung Schwerbehinderte? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.08.2019, 14:57 (vor 1719 Tagen) @ sabsezicke

Hallo sabsezicke,

die Pflicht zum Vorstellungsgespräch bezieht sich allein auf die fachliche Eignung. Ist diese gegeben, muß zwingend eingeladen werden.
Alles Andere kann dann im Vorstellungsgespräch besprochen werden. Wer weiß, vielleicht kann ja der sb Bewerber die Vorbehalte auch ausräumen bzw. eine glaubhafte andere Sicht der Dinge darlegen ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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